Die Anforderungen entsprechen den QS-Anforderungen (Vgl. Leitfaden Landwirtschaft Geflügelmast).
Hinsichtlich Beschäftigungsmaterial lauten QS Leitfaden sowie die Erläuterung zur Initiative Tierwohl gleichermaßen:
"Der Tierhalter hat den Tieren täglich geeignetes Beschäftigungsmaterial anzubieten. Als Beschäftigungsmaterial
gelten neu eingebrachtes Einstreumaterial oder andere veränderbare
Materialien, wie z. B. Stroh in Raufen oder andere bepickbare
Gegenstände." (QS-Leitfaden Landwirtschaft Geflügelmast, Version 01.01.2012)
"Von den veränderbaren zusätzlichen Beschäftigungsmaterialien geht ein
Anreiz für die Tiere aus, sich hiermit zu beschäftigen. Dazu ist das
gewählte Material verbrauchbar und es ist von seiner Beschaffenheit her
entweder bepick- oder bewegbar." (Erläuterungen zur Initiative Tierwohl- Kriterien Geflügelmast, Stand 15.06.2015)