Die Initiative Tierwohl beschäftigt sich mit verbesserten Haltungsbedingungen für Nutztiere und somit auch für Geflügel. Sie bietet Empfehlungen, welche außerhalb der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) verbessert werden können. Der Tierhalter soll seine Wettbewerbsfähigkeit dadurch nicht einschränken, aber bessere Vermarktungsmöglichkeiten erhalten.
Die Anforderungen entsprechen den QS-Anforderungen, vgl. Leitfaden Landwirtschaft Geflügelmast.
Im Bezug auf Beschäftigungsmaterial lautet es im QS Leitfaden, sowie in der Erläuterung zur Initiative Tierwohl folgend:
Der Tierhalter hat den Tieren täglich geeignetes Beschäftigungsmaterial anzubieten. Als Beschäftigungsmaterial gelten neu eingebrachtes Einstreumaterial oder andere veränderbare Materialien, wie z. B. Stroh in Raufen oder andere bepickbare Gegenstände.
QS-Leitfaden Landwirtschaft Geflügelmast, Version 01.01.2012
ODER
Von den veränderbaren zusätzlichen Beschäftigungsmaterialien geht ein Anreiz für die Tiere aus, sich hiermit zu beschäftigen. Dazu ist das gewählte Material verbrauchbar und es ist von seiner Beschaffenheit her entweder bepick- oder bewegbar.
Erläuterungen zur Initiative Tierwohl- Kriterien Geflügelmast, Stand 15.06.2015
Unsere Picksteine erfüllen diese Kriterien hervorragend.